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   BVerwG, 02.07.1981 - 4 B 75.81, 4 B 76.81   

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BVerwG, 02.07.1981 - 4 B 75.81, 4 B 76.81 (https://dejure.org/1981,7402)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1981 - 4 B 75.81, 4 B 76.81 (https://dejure.org/1981,7402)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1981 - 4 B 75.81, 4 B 76.81 (https://dejure.org/1981,7402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im Verwaltungsprozess - Rechtliche Qualifizierung der Rechtsgrundsätzlichkeit der Vereinbarkeit der Zerlegung von Sammelklagen gegen Großprojekte in Einzelklagen aus Rechtsschutzgesichtpunkten und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 4 B 75.81
    In solchen Fällen kommt allenfalls eine einfache Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 1 VwGO in Betracht, die im Ermessen der Tatsachengerichte steht (Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - in Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 9 S. 36 [42 f.]; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19 S. 1 [16]).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 4 B 75.81
    In solchen Fällen kommt allenfalls eine einfache Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 1 VwGO in Betracht, die im Ermessen der Tatsachengerichte steht (Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - in Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 9 S. 36 [42 f.]; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19 S. 1 [16]).
  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 4 B 75.81
    Dabei liegt es auf der Hand und bedarf daher keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, daß eine im übrigen sachlich begründete Entscheidung des Gerichts, von einer Verbindung getrennter Verfahren abzusehen oder verbundene Verfahren zu trennen, nicht etwa deshalb als ermessensfehlerhaft anzusehen wäre, weil der einzelne Kläger dadurch nicht in den Genuß des Vorteils kommt, den er unter Prozeßkostengesichtspunkten durch die Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche in einem verbundenen Verfahren möglicherweise haben würde (§ 5 ZPO; siehe auch Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 27. März 1980 - 2 BvR 316/80 - in BVerfGE 54, 39 [BVerfG 27.03.1980 - 2 BvR 316/80]).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 4 B 75.81
    Was insbesondere die Fragen zum Entlastungsgesetz angeht, so hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß die Regelung seines Art. 2 § 5 Abs. 1, wonach eine einstimmig als unbegründet erkannte Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß zurückgewiesen werden kann, weder gegen das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) noch gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) verstoße (Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - in Buchholz 312 EntlG Nr. 6).
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 4 B 75.81
    Denn ein solcher Verfahrensmangel ist allein mit der zulassungsfreien Revision gemäß § 133 Nr. 1 VwGO geltend zu machen (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1961 - BVerwG VIII B 183.60 - in BVerwGE 12, 107 [BVerwG 08.03.1961 - BVerwG VIII B 183.60] und vom 14. August 1967 - BVerwG IV B 279.65 - in NJW 1968, 69 [BVerwG 14.08.1967 - BVerwG IV B 279.65]).
  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 68.72

    Revision trotz fehlender Zulassung - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter bei

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 4 B 75.81
    Denn der im Verwaltungsstreitverfahren gemäß § 173 VwGO entsprechend anwendbare § 548 ZPO schließt die inhaltliche Prüfung unanfechtbarer Vorentscheidungen und damit auch die in der Berufungsinstanz ergehenden Entscheidungen über Befangenheitsgesuche in der Revisionsinstanz aus; die Rüge solcher Entscheidungen kann daher auch nicht zur Zulassung der Revision führen (Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG IV CB 68.72 - in Buchholz 310 § 173 VwGO, Anhang § 548 ZPO Nr. 2).
  • BVerwG, 14.08.1967 - IV B 279.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Mangel der Prozessfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1981 - 4 B 75.81
    Denn ein solcher Verfahrensmangel ist allein mit der zulassungsfreien Revision gemäß § 133 Nr. 1 VwGO geltend zu machen (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1961 - BVerwG VIII B 183.60 - in BVerwGE 12, 107 [BVerwG 08.03.1961 - BVerwG VIII B 183.60] und vom 14. August 1967 - BVerwG IV B 279.65 - in NJW 1968, 69 [BVerwG 14.08.1967 - BVerwG IV B 279.65]).
  • BVerwG, 17.09.2012 - 7 A 22.11

    Bahnlärm Oldenburg: Teilvergleich vor Bundesverwaltungsgericht

    Die Verfahrensbeteiligten können jedoch auch im Hinblick auf den durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten effektiven Rechtsschutz nicht verlangen, dass das Kostenrisiko möglichst gering gehalten wird (siehe hierzu BVerfG, Beschluss vom 27. März 1980 - 2 BvR 316/80 - BVerfGE 54, 39 sowie BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1981 - BVerwG 4 B 75.81, 4 B 76.81 - Buchholz 310 § 93 VwGO Nr. 5 = juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - 3 K 44.16

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Vertretung vor dem OVG; Abgabenbescheid an

    Dabei braucht das Gericht nicht bereits mit Blick auf ein erhöhtes Kostenrisiko von einer Verfahrenstrennung abzusehen (vgl. OVG NW, Beschluss vom 25. November 2011 - 9 E 1187/10 - juris Rn. 10 ff. m.w.N.), und ist eine Trennung verbundener Verfahren nicht deshalb als ermessensfehlerhaft anzusehen, weil der einzelne Kläger nicht in den Genuss des Vorteils kommt, den er unter Prozesskostengesichtspunkten durch die Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche in einem verbundenen Verfahren möglicherweise haben würde (§ 39 Abs. 1 GKG, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1981 - 4 B 75.81, 4 B 76.81 -, juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 1 MB 20/22

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung: Maßstäbe im

    Dass die Beibehaltung der Trennung beider Verfahren infolge der Degression in den Gebührentabellen zu höheren Verfahrenskosten führt, ist überdies kein beachtlicher Nachteil, der im Rahmen der gemäß § 93 Satz 1 VwGO zu treffenden Ermessensentscheidung hier eine abweichende Entscheidung geböte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.07.1981 - 4 B 75.81, 4 B 76.81 -, Rn. 3, juris und Urteil vom 29.09.1982 - 8 C 48.82 -, Rn. 24, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 1 MB 21/22

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid für den Anbau

    Dass die Beibehaltung der Trennung beider Verfahren infolge der Degression in den Gebührentabellen zu höheren Verfahrenskosten führt, ist überdies kein beachtlicher Nachteil, der im Rahmen der gemäß § 93 Satz 1 VwGO zu treffenden Ermessensentscheidung hier eine abweichende Entscheidung geböte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.07.1981 - 4 B 75.81, 4 B 76.81 -, Rn. 3, juris und Urteil vom 29.09.1982 - 8 C 48.82 -, Rn. 24, juris).
  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6031

    Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Insoweit ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine im Übrigen sachlich begründete Entscheidung des Gerichts, von einer Verbindung getrennter Verfahren abzusehen oder verbundene Verfahren zu trennen, nicht etwa deshalb ermessensfehlerhaft ist, weil der einzelne Kläger dadurch nicht in den Genuss des Vorteils kommt, den er unter Prozesskostengesichtspunkten durch die Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche in einem verbundenen Verfahren möglicherweise haben würde; maßgeblich sind dabei die Verhältnisse des Einzelfalls (BVerwG vom 02.07.1981 - 4 B 75.81, 4 B 76.81 - Buchholz 310 § 93 VwGO Nr. 5; BVerfG vom 27.03.1980 - 2 BvR 316/80 - BVerfGE 54, 39 = NJW 1980, 1511 = DVBl 1980, 833).
  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6032

    Zurückweisung einer Erinnerung

    Insoweit ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine im Übrigen sachlich begründete Entscheidung des Gerichts, von einer Verbindung getrennter Verfahren abzusehen oder verbundene Verfahren zu trennen, nicht etwa deshalb ermessensfehlerhaft ist, weil der einzelne Kläger dadurch nicht in den Genuss des Vorteils kommt, den er unter Prozesskostengesichtspunkten durch die Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche in einem verbundenen Verfahren möglicherweise haben würde; maßgeblich sind dabei die Verhältnisse des Einzelfalls (BVerwG vom 02.07.1981 - 4 B 75.81, 4 B 76.81 - Buchholz 310 § 93 VwGO Nr. 5; BVerfG vom 27.03.1980 - 2 BvR 316/80 - BVerfGE 54, 39 = NJW 1980, 1511 = DVBl 1980, 833).
  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6011

    Erfolglose Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Insoweit ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine im Übrigen sachlich begründete Entscheidung des Gerichts, von einer Verbindung getrennter Verfahren abzusehen oder verbundene Verfahren zu trennen, nicht etwa deshalb ermessensfehlerhaft ist, weil der einzelne Kläger dadurch nicht in den Genuss des Vorteils kommt, den er unter Prozesskostengesichtspunkten durch die Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche in einem verbundenen Verfahren möglicherweise haben würde; maßgeblich sind dabei die Verhältnisse des Einzelfalls (BVerwG vom 02.07.1981 - 4 B 75.81, 4 B 76.81 - Buchholz 310 § 93 VwGO Nr. 5; BVerfG vom 27.03.1980 - 2 BvR 316/80 - BVerfGE 54, 39 = NJW 1980, 1511 = DVBl 1980, 833).
  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6038

    Erfolglose Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Insoweit ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine im Übrigen sachlich begründete Entscheidung des Gerichts, von einer Verbindung getrennter Verfahren abzusehen oder verbundene Verfahren zu trennen, nicht etwa deshalb ermessensfehlerhaft ist, weil der einzelne Kläger dadurch nicht in den Genuss des Vorteils kommt, den er unter Prozesskostengesichtspunkten durch die Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche in einem verbundenen Verfahren möglicherweise haben würde; maßgeblich sind dabei die Verhältnisse des Einzelfalls (BVerwG vom 02.07.1981 - 4 B 75.81, 4 B 76.81 Buchholz 310 § 93 VwGO Nr. 5; BVerfG vom 27.03.1980 - 2 BvR 316/80 - BVerfGE 54, 39 = NJW 1980, 1511 = DVBl 1980, 833).
  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6017

    Erfolglose Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Insoweit ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine im Übrigen sachlich begründete Entscheidung des Gerichts, von einer Verbindung getrennter Verfahren abzusehen oder verbundene Verfahren zu trennen, nicht etwa deshalb ermessensfehlerhaft ist, weil der einzelne Kläger dadurch nicht in den Genuss des Vorteils kommt, den er unter Prozesskostengesichtspunkten durch die Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche in einem verbundenen Verfahren möglicherweise haben würde; maßgeblich sind dabei die Verhältnisse des Einzelfalls (BVerwG vom 02.07.1981 - 4 B 75.81, 4 B 76.81 - Buchholz 310 § 93 VwGO Nr. 5; BVerfG vom 27.03.1980 - 2 BvR 316/80 - BVerfGE 54, 39 = NJW 1980, 1511 = DVBl 1980, 833).
  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6029

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - anwaltliche Vertretung einer

    Insoweit ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine im Übrigen sachlich begründete Entscheidung des Gerichts, von einer Verbindung getrennter Verfahren abzusehen oder verbundene Verfahren zu trennen, nicht etwa deshalb ermessensfehlerhaft ist, weil der einzelne Kläger dadurch nicht in den Genuss des Vorteils kommt, den er unter Prozesskostengesichtspunkten durch die Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche in einem verbundenen Verfahren möglicherweise haben würde; maßgeblich sind dabei die Verhältnisse des Einzelfalls (BVerwG vom 02.07.1981 - 4 B 75.81, 4 B 76.81 - Buchholz 310 § 93 VwGO Nr. 5; BVerfG vom 27.03.1980 - 2 BvR 316/80 - BVerfGE 54, 39 = NJW 1980, 1511 = DVBl 1980, 833).
  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6009

    Prozessvertretung der Bundesrepublik Deutschland

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6007

    Kostenerstattung bei mehrere Klägern

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6026

    Zum Umfang der Erstattung der Kosten der anwaltlichen Vertretung einer Behörde

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6019

    Einzele Kostenfestsetzung bei einer Vielzahl paralleler Verfahren

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6023

    Einzelne Kostenfestsetzung bei einer Vielzahl paralleler Verfahren

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6028

    Anspruch einer Mehrzahl erstattungspflichtiger Beteiligter auf Verbindung

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6013

    Anspruch einer Mehrzahl erstattungspflichtiger Beteiligter auf Verbindung

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6018

    Verbindung von Verfahren

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6035

    Kein Anspruch auf Verbindung zur gemeinsamen Verhandlung

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6033

    Verbindung von Verfahren

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6034

    Anspruch einer Mehrzahl erstattungspflichtiger Beteiligter auf Verbindung

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6027

    Zum Umfang der Erstattung der Kosten der anwaltlichen Vertretung einer Behörde

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6021

    Verbindung von Verfahren

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6012

    Verfahrens- und Terminsgebühr bei zwar gemeinsamer Verhandlung, aber nicht

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6037

    Zum Umfang der Erstattung der Kosten der anwaltlichen Vertretung einer Behörde

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6022

    Teilweise erfolgreiche Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6024

    Einzele Kostenfestsetzung bei einer Vielzahl paralleler Verfahren

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6015

    Anspruch einer Mehrzahl erstattungspflichtiger Beteiligter auf Verbindung

  • VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6014

    Anspruch einer Mehrzahl erstattungspflichtiger Beteiligter auf Verbindung

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